ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
inkl. Widerrufsbelehrung
Benevia Solutions UG (haftungsbeschränkt)
handelnd unter der Marke LOFT Steel
Stand: 01.01.2026

§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen zwischen der Benevia Solutions UG (haftungsbeschränkt), handelnd unter der Marke LOFT Steel (nachfolgend „Auftragnehmer“), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“).
(2) Die AGB sind wie folgt gegliedert:
– Abschnitte A und B gelten für Unternehmer (B2B) im Sinne des §14 BGB.
– Abschnitt C gilt ergänzend für Verbraucher (B2C) im Sinne des §13 BGB.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

A. ALLGEMEINE REGELUNGEN (B2B & B2C)
§2 Vertragsgegenstand und Rolle des Auftragnehmers
(1) Gegenstand des Vertrages sind die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen, insbesondere die Planung, technische Ausarbeitung, Projektkoordination, Lieferung und – sofern vereinbart – Montage von maßgefertigten Bauelementen.
(2) Die angebotenen Produkte werden – abhängig von der jeweiligen Produktauswahl – aus Stahl, Holz, Aluminium und/oder Glas gefertigt. Es handelt sich um individuelle Maßanfertigungen.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht Hersteller der angebotenen Produkte. Die Fertigung erfolgt durch externe Hersteller und Produktionspartner, von denen die Produkte ab Werk bezogen werden.
(4) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist ausschließlich das schriftliche Angebot des Auftragnehmers in Verbindung mit diesen AGB.

§3 Angebot, Vertragsschluss und Entscheidungsfrist
(1) Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Angebotsannahme, Unterzeichnung des Angebots oder Beginn der Leistungsausführung.
(3) Angebote sind bis zu dem im Angebot genannten Datum gültig.

§4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers / Baustellenvoraussetzungen
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
  • der Liefer- bzw. Montagebereich frei zugänglich und vorbereitet ist,
  • sich im Befestigungsbereich keine Wasser-, Elektro-, Gas- oder Heizungsleitungen befinden,
  • tragfähige, montagegeeignete Wände, Decken und Böden vorhanden sind,
  • bauliche Besonderheiten (z. B. Stahlträger, Sonderuntergründe) vorab mitgeteilt wurden.
(2) Für Schäden durch verdeckte Leitungen oder ungeeignete Untergründe wird keine Haftung übernommen.

§5 Zeichnungsfreigabe und Maßanfertigung
(1) Alle Produkte sind individuelle Maßanfertigungen.
(2) Maßgeblich für die Ausführung ist ausschließlich die vom Auftraggeber freigegebene Zeichnung.

§6 Material-, fertigungstypische Eigenschaften, Verglasung und Toleranzen
(1) Die Elemente werden handwerklich gefertigt aus Stahl, Holz, Aluminium und/oder Glas.
(2) Material- und fertigungstypische Merkmale (z. B. Schweißnähte, Maserungen, Farb- oder Strukturabweichungen) stellen keinen Mangel dar.
(3) Maß- und Winkelabweichungen innerhalb der DIN EN ISO 13920 – Toleranzklasse BF gelten als zulässig.
(4) Das Spaltmaß der Türflügel zum Boden beträgt konstruktionsbedingt ca. 10 mm und kann variieren.
(5) Verglasungen können Einschlüsse, Schlieren, Spiegelungen oder optische Verzerrungen aufweisen und stellen keinen Mangel dar.

§7 Geländer & Fensterabsicherungen
(1) Geländer und Absturzsicherungen dienen der baulichen Absicherung, ersetzen jedoch keine statische oder bauaufsichtliche Gesamtprüfung.
(2) Die Verantwortung für Genehmigungen, baurechtliche Zulässigkeit und Statik liegt – sofern nicht anders vereinbart – beim Auftraggeber.

§8 Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht anders vereinbart:
  • 60 % Anzahlung bei Auftragserteilung
  • 40 % Schlusszahlung vor Lieferung bzw. nach Montage
  • Laseraufmaß inklusive Fachberatung vor Ort

    Das Laseraufmaß inklusive Fachberatung vor Ort erfolgt ausschließlich auf Wunsch des Kunden und stellt eine gesonderte Dienstleistung dar. Diese Leistung umfasst das präzise Aufmaß mittels Laser-Messtechnik sowie eine fachliche Beratung zur geplanten Türanlage oder Baumaßnahme direkt am Objekt.Die Kosten für das Laseraufmaß inklusive Fachberatung vor Ort werden gesondert berechnet und im Angebot oder vor Durchführung der Leistung ausgewiesen. Die Leistung ist auch dann kostenpflichtig, wenn es im Anschluss nicht zu einer Beauftragung kommt.


§9 Lieferung, Versand und Gefahrübergang
(1) Lieferzeiten sind unverbindlich.
(2) B2B: Die Gefahr geht mit Übergabe an den Spediteur auf den Auftraggeber über.

§10 Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

§11 Höhere Gewalt
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen zur Verlängerung von Lieferfristen oder zum Rücktritt vom Vertrag.

B. SONDERREGELUNGEN FÜR UNTERNEHMER (B2B)
§12 Gewährleistung & Haftung
Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate.
Es gilt die Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß §377 HGB.

C. SONDERREGELUNGEN FÜR VERBRAUCHER (B2C)
§13 Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

§14 Widerrufsrecht – WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Verbraucher haben das Recht, den Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zu widerrufen.
Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.
Ausübung des Widerrufs
Der Widerruf ist zu richten an:
Benevia Solutions UG (haftungsbeschränkt)
handelnd unter der Marke LOFT Steel
Helmsweg 6, 21218 Seevetal
E-Mail: kontakt@loftsteel.de
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn:
  • der Auftragnehmer mit der Ausführung begonnen hat,
  • der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat und
  • der Verbraucher seine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt hat.
Bei individuell gefertigten Maßanfertigungen besteht kein Widerrufsrecht, sobald die Produktion begonnen hat (§312g Abs. 2 Nr. 1 BGB).

§15 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht.
(2) Gerichtsstand für Unternehmer ist der Sitz der Benevia Solutions UG.
(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.